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Benutzungsordnung
   

Benutzungsordnung der Cité Bibliothèque

 

Der nachfolgende Text ist eine freie Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche

des „Règlement concernant la bibliothèque municipale du 1er août 2020“.

 

Der französische Text ist rechtsgültig!

 

Artikel 1

Die Gemeindeverwaltung der Stadt Luxemburg bietet, über ihre Dienststelle Cité Bibliothèque (nachfolgend die Bibliothek), der gesamten Bevölkerung eine Vielzahl öffentlicher Dienstleistungen. Ihre Aufgabe ist es einen Bestand aufzubauen den sie, durch Ausleihe und durch vor Ort Nutzung der Dokumente, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.

 

Die Bibliothek ist Mitglied eines Verbunds luxemburgischer Bibliotheken (nachfolgend “bibnet.lu”). Dieser Verbund wird von der Nationalbibliothek Luxemburgs verwaltet. Er:

 

- stellt zur kollektiven Nutzung eine “gemeinsame Leserdatei” welche alle Einschreibungsangaben der Leser der Partnerbibliotheken umfasst. Diese haben ihr Einverständnis zur Speicherung der Daten gegeben (siehe den nachfolgenden Artikel 15 bezüglich dem Schutz personenbezogener Daten).

 

- nutzt einen “Verbundkatalog” (der alle gedruckten und digitalen Bestände der Mitgliedsbibliotheken vereint). Dieser ist über die Suchmaschine “a-z.lu” unter der Adresse http://www.a-z.lu zugänglich.

 

Die Bibliothek bietet ebenfalls einen kostenlosen WLAN-Anschluss, sowie feste Internetposten an.

 

Die Bibliotheksbestände dienen der allgemeinen Information sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Freizeitgestaltung.

 

Sie umfasst einen Bereich für Kinder und einen Bereich für Erwachsene. Die Kinderabteilung richtet sich vor allem an Personen unter 14 Jahren.

 

Artikel 2

Der Zugang zur Bibliothek, die Nutzung der Dokumente vor Ort sowie deren Ausleihe, unterliegen den folgenden Bestimmungen.

Jede Person die gegen die Nutzungsordnung oder die Anordnungen des Bibliothekspersonals verstößt, kann von der/dem Bibliotheksverantwortlichen oder der Person die sie/ihn vertritt Hausverbot erteilt bekommen. Im Wiederholungsfall kann der Schöffenrat dem betroffenen Benutzer den Zutritt zur Bibliothek für maximal ein Jahr verwehren und die Leserkarte entziehen.

 

 

 

Artikel 3

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch den Schöffenrat der Stadt Luxemburg festgelegt und im Eingangsbereich der Bibliothek angezeigt.

 

Jeder Benutzer hat sich so zu benehmen, dass andere Benutzer nicht gestört werden.

 

Es ist verboten eine vulgäre Ausdrucksweise zu benutzen und ein unangemessenes Verhalten an den Tag zu legen. Der Benutzer wird dazu angehalten auf seine Körperpflege zu achten, so dass, weitere Bibliotheksnutzer ungestört sind.

 

Es ist insbesondere verboten:

 

- zu rauchen,

 

- Alkohol zu trinken,

 

- nichtalkoholische Getränke und Lebensmittel zu verzehren (außer im Erdgeschoss),

 

- laut zu sprechen,

 

- zu telefonieren.

 

Außerdem ist es untersagt die Bibliothek im betrunkenen Zustand oder unter Einfluss von Drogen zu betreten.

 

Tiere, mit Ausnahme von Begleithunden für Behinderte, sind in der Bibliothek nicht gestattet.

 

Artikel 4

Das Ausleihen von Dokumenten wird nur eingeschriebenen Benutzern mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg oder in der Großregion gewährt.

 

Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

 

Um sich einzuschreiben, muss der Benutzer ein Einschreibeformular ausfüllen, das seine(n) Namen*, Vornamen*, Nationalität, Geburtsdatum*, Berufsbezeichnung, Adresse*, Telefonnummer sowie Emaildresse* enthält. Die auf dem Formular befindlichen und mit Stern gekennzeichneten Angaben sind verbindlich anzugeben.

 

Der Antragsteller muss die Richtigkeit dieser Daten anhand eines gültigen Personalausweises nachweisen, den er einem der Bibliotheksmitarbeiter zur Überprüfung vorlegt. Wenn diese Informationen der Bibliothek nicht vollständig zur Verfügung gestellt würden, kann die Bibliothek den Antragsteller nicht einschreiben und kein Benutzerkonto erstellen.

 

Jede Adressänderung muss dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitgeteilt werden. Die Registrierung ist 5 (fünf) Jahre gültig. Zum Zeitpunkt der Registrierung wird dem Antragsteller eine Benutzerkarte ausgehändigt. Diese Karte ist persönlich und enthält den Namen des Benutzers, die Kartennummer und einen Strichcode.

 

Minderjährige unter 14 Jahren müssen das Einschreibungsformular von ihrem Vormund gegenzeichnen lassen. Das Formular muss ebenfalls dessen Daten enthalten. Im Falle eines gemeinsamen elterlichen Sorgerechts über das minderjährige Kind wird davon ausgegangen, dass der andere Elternteil, durch die Unterschrift eines Elternteils, ebenfalls seine Zustimmung zur Benutzung der Bibliothek durch das Kind erteilt.

 

Durch Gegenzeichnung verpflichtet sich der Vormund, für Schäden jeglicher Art, die vom Minderjährigen verursacht werden, insbesondere in Bezug auf ausgeliehene oder zur Verfügung gestellte Dokumente, die Räumlichkeiten oder Möbel. aus der Bibliothek, aufzukommen. Er ist auch verantwortlich für die Rückgabe der Dokumente, die vom Minderjährigen innerhalb der Frist ausgeliehen wurden, sowie für die Auswahl der ausgeliehenen Dokumente. Die Bibliotheksleitung, die Bibliothek oder die Stadt Luxemburg übernehmen keineswegs die Verantwortung. Das Vorweisen der Leserkarte ist für jeden Benutzungsvorgang der Bibliothek und den Zugang zu den Internetarbeitsplätzen erforderlich.

 

Der Verlust oder Diebstahl der Leserkarte muss dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitgeteilt werden.

 

Artikel 5

Das Aushängen von Plakaten (sowie die Hinterlegung von Informationsbroschüren) ist ausschließlich nach Genehmigung der/des Verantwortlichen der Bibliothek möglich. Sie werden an eigens dafür vorgesehenen Plakatflächen in der Bibliothek befestigt.

 

Artikel 6

Es ist untersagt, sperrige oder gefährliche Gegenstände wie Koffer und Gepäck, die die Abmessungen 40x50x20 cm überschreiten, in die Bibliothek mitzubringen.

 

Alle anderen Gegenstände wie Aktentaschen, kleine Regenschirme, Rucksäcke usw. können in Schließfächern verwahrt werden. Die Stadt Luxemburg kann unter keinen Umständen für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von nicht ordnungsgemäß verwahrter Gegenständen haftbar gemacht werden.

 

Alle Fundgegenstände sowie Gegenstände die nicht aus den Schließfächern entfernt wurden, werden nach 15 Tagen an das Fundbüro der Polizei weitergeleitet.

 

Artikel 7

Die Benutzer sind verantwortlich für die Dokumente die sie vor Ort benutzen oder ausleihen. Ebenso sind die Benutzer gebeten alle Medien und die Bibliotheksausstattung sorgfältig zu behandeln.

 

Während der Nutzung ist es verboten:

 

- die Dokumente zu beschreiben, zu bemalen oder mit sonstigen Anmerkungen zu versehen,

 

- die Buchseiten herauszureißen, zu zerreißen, herauszuschneiden, zu falten oder zu knicken,

 

- Lebensmittel, Getränke oder andere Substanzen zu verzehren, da diese die Dokumente der Bibliothek beschmutzen könnten,

 

- die von der Stadt Luxemburg zur Verfügung gestellten Dokumente und die Bibliotheksausstattung in irgendeiner Form zu beschädigen.

 

Es ist den Benutzern strengstens untersagt, eigenmächtig Dokumente zu reparieren. Jede Reparatur oder Instandsetzung wird von der Bibliothek oder von Drittpersonen, die im Auftrag der Bibliothek arbeiten, ausgeführt und dem Benutzer in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für vom Benutzer beschädigte oder verlorengegangene Dokumente. Die Bibliothek behält sich das Recht vor, den Benutzer so lange von der Ausleihe auszuschließen, bis er den entstandenen Schaden bezahlt hat.

 

Die Bücher und audiovisuellen Dokumente müssen nach der Benutzung an ihren Platz zurückgestellt werden.

 

Die Weitergabe der ausgeliehenen Dokumente an Dritte ist nicht gestattet.

 

Artikel 8

Das Ausleihen von Printmedien (Bücher, Zeitschriften usw.) wird für die Dauer eines Monats gewährt und kann für die gleiche Dauer über den Verbundkatalog (www.a-z.lu) oder auf schriftliche oder telefonische Anfrage verlängert werden. Die Bibliothek behält sich das Recht vor eine Verlängerungsanfrage abzulehnen, falls das Dokument durch einen weiteren Benutzer vorbestellt ist. Die Benutzerkarte ermöglicht es maximal 4 Printmedien auszuleihen. Verschiedene Dokumente dürfen nicht ausgeliehen werden:

 

- Wörterbücher und Enzyklopädien,

 

- die letzte Ausgabe der Zeitschriften,

 

- einige durch die Bibliothek als selten oder vergriffen gekennzeichnete Dokumente.

 

Artikel 9

Maximal 2 audiovisuelle Dokumente können pro Benutzer für eine Woche ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist ist einmal verlängerbar.

 

Maximal 2 Hörbücher können pro Benutzer für einen Monat ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist ist einmal verlängerbar.

 

Maximal 2 Sprachkurse können pro Benutzer für einen Monat ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist ist einmal verlängerbar.

 

Die Verlängerungsanfragen müssen über den Verbundkatalog, schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Die Bibliothek behält sich das Recht vor eine Anfrage abzulehnen, falls das Dokument durch einen weiteren Benutzer vorbestellt ist.

 

Die Besitzer einer Benutzerkarte der Bibliothek haben die Möglichkeit E-Books mittels des Verbundkataloges herunterzuladen.

 

Artikel 10

Die in Artikel 8 und 9 vorgesehenen Ausleihfristen sind strengstens einzuhalten.

 

Wenn die vereinbarten Fristen überschritten werden, führt jeder Tag der Verzögerung bei der Rückgabe der geliehenen Dokumente dazu, dass das Recht, andere Dokumente (Papierdokumente, audiovisuelle Dokumente, Hörbücher oder Sprachkurse) aus der Bibliothek auszuleihen, ausgesetzt wird. Die Anzahl der Verspätungstage kann maximal die Höchstgrenze von 1 (einem) Jahr erreichen. Wenn der Benutzer am Ende dieses Zeitraums den geliehenen Artikel nicht zurückgegeben hat, fordert ihn die Bibliothek auf, den Preis des nicht zurückgegebenen Dokuments zu zahlen. Der Benutzer verpflichtet sich auch, Schäden jeglicher Art zu übernehmen, die er verursacht hat, insbesondere an ausgeliehenen oder zur Verfügung gestellten Dokumenten, Büchern oder Materialien oder an den Räumlichkeiten oder Möbeln der Bibliothek.

 

Artikel 11

Der Internetzugang ist Jugendlichen unter 12 Jahren untersagt.

 

Um möglichst vielen Personen den Zugang zu den Internetposten zu ermöglichen, ist die Dauer der Nutzung auf eine zusammenhängende Stunde pro Person und Tag beschränkt.

 

Die Stadt Luxemburg behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Internetseiten die den Zielvorgaben einer öffentlichen Bibliothek sowie den Ansprüchen der wissenschaftlichen Recherche entsprechen, zu beschränken. Es ist ausdrücklich untersagt die Konfiguration der Internetplätze, sei es in direkter oder indirekter Weise, nicht zuletzt durch die Installation von heruntergeladener Software, zu verändern.

 

Es ist strengstens verboten, Inhalte von CD-ROMs, DVDs, Memory Sticks oder vergleichbaren Datenträgern auf die Festplatte der Internetplätze zu übertragen.

 

Die Benutzer der Internetverbindungen übernehmen die alleinige Haftung jeglicher Dienste die sie über das Datennetz der Bibliothek in Anspruch nehmen.

 

Artikel 12

Die Wiedergabe sowie die Benutzung der Dokumente unterliegen der jeweiligen Gesetzgebung, insbesondere dem Urheberrecht. Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung bei Verstößen gegen die Gesetzgebung.

 

 

Artikel 13

Die Bibliothek bietet dem Benutzer einen Kopierdienst. Die Kopien dienen ausschließlich dem privaten Gebrauch, werden innerhalb des gesetzlichen Rahmens vollzogen und müssen beim Bibliothekspersonal angefragt werden.

 

Die bei der Kopie anfallenden Gebühren werden durch die Gebührenordnung der Stadt Luxemburg festgelegt.

 

Artikel 14

Vergehen gegen die vorliegende Nutzungsordnung werden durch die Polizei strafrechtlich verfolgt.

 

Artikel 15

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ("DSGVO").

 

Die von der Bibliothek bei der Registrierung ihrer Benutzer erhobenen personenbezogenen Daten (die "personenbezogenen Daten") wie Name(n), Vorname(n), Nationalität, Adresse (usw.) werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verwenden:

 

- Registrierung des zukünftigen Benutzers in der Bibliothek und Aktualisierung der Daten seines Benutzerkontos (Leserkonto);

 

- Verwaltung von Reservierungen zukünftiger Ausleihen, der vor Ort Nutzung von Dokumenten und der Vervielfältigung von Dokumenten;

 

- Kontaktieren des Benutzers bei Reservierungen und Mahnungen;

 

- Nutzung der, von der Bibliothek zur Verfügung gestellten EDV-Einrichtungen durch den Leser;

 

- Zugang und der Nutzung der durch die Bibliothek zur Verfügung gestellten Online-Ressourcen;

 

- Erstellung anonymisierter Statistiken zur Verbesserung der von der Bibliothek angebotenen Dienstleistungen;

 

- Verwaltung von Einschreibungsanträge zur Bibliothek, zur Berichtigung und Widerspruchsbearbeitung sowie anderer Rechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Benutzers durch die Bibliothek. Zum Zeitpunkt der Registrierung werden die persönlichen Daten des zukünftigen Benutzers in der "Lesersammeldatei" (definiert in Artikel 1 dieser Benutzungsordnung) aufgezeichnet. Folglich sind der Benutzername und das Passwort des Benutzers gemeinsam für alle Mitgliedsbibliotheken des bibnet.lu-Verbunds, bei denen der Benutzer registriert ist / sich registrieren kann.

 

Die Bibliotheken, die Mitglieder des Verbunds bibnet.lu sind, haben sich, im Einvernehmen mit der Nationalbibliothek von Luxemburg, verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. In Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 25. Juni 2004 über die Umstrukturierung der staatlichen Kulturinstitute übernimmt die Nationalbibliothek die Rolle des Koordinators des nationalen Verbunds der luxemburgischen Bibliotheken.

 

Die Verantwortung in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten obliegt der Gemeindeverwaltung der Stadt Luxemburg sowie dem Direktor der Nationalbibliothek, unter der Aufsicht des für Kultur zuständigen Ministers, in Zusammenarbeit mit den anderen Partnerbibliotheken des Netzverbunds bibnet.lu.

 

Um ihren Auftrag im öffentlichen Interesse zu erfüllen ist für die Bibliothek die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

 

Die Einschreibungsdauer in der Bibliothek beträgt 5 Jahre, mit Ausnahme der Verlängerung(en). Die personenbezogenen Daten der Benutzer werden für den gleichen Zeitraum auf EDV-Ebene in der Lesersammeldatei des Bibliotheksverbundes bibnet.lu erfasst. Ebenso werden Benutzerregistrierungsformulare von der Bibliothek aufbewahrt, um die Computerregistrierung, Recherche oder Überprüfung von Informationen für denselben Zeitraum zu gewährleisten. 24 Monate nach Ablauf der Registrierung(en) des Benutzers in der (den) Bibliothek(en) des Verbunds bibnet.lu werden die persönlichen Daten des Benutzers automatisch gelöscht. Seine Ausleihhistorie wird für Bibliotheksstatistiken anonym aufbewahrt. Die Bibliothek behält sich das Recht vor, Daten über die Aufbewahrungsfrist von 24 Monaten hinaus aufzubewahren, bis die Status des Benutzers geklärt ist (Ausleihe nicht zurückgegeben usw.).

 

Gemäß den Bestimmungen der DSGVO kann der Bibliotheksbenutzer jederzeit den Zugang zu und die Berichtigung seiner persönlichen Daten in der Bibliothek beantragen.

 

Er kann auch über sein Benutzerkonto (Leserkonto) auf der Website http://www.a-z.lu oder an der Ausleihe der Bibliothek selbst auf einige seiner persönlichen Daten zugreifen und diese korrigieren.

 

Der Nutzer kann seine Einwilligung zur Aufnahme seiner Daten in die gemeinsame Leserdatei ("Collective File of Readers") jederzeit widerrufen. Er hat auch das Recht, sich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersetzen, ihre Löschung, Einschränkung ihrer Verarbeitung oder Übertragung) zu beantragen.

 

In bestimmten von der DSGVO vorgesehenen Fällen kann die Bibliothek diesen Rechten widersprechen. Einwände gegen die Bearbeitung, der Widerruf der Zustimmung zur Bearbeitung und der Antrag auf Löschung oder Einschränkung personenbezogener Daten führen zum Verlust des Zugangs zu den Dienstleistungen und zu den IT-Diensten der Bibliothek. Der Benutzer muss dann seine Benutzerkarte an die Bibliothek zurückgeben.

 

Um die oben genannten Rechte einzufordern oder sonstige Fragen in Bezug auf die Bearbeitung personenbezogener Daten, kann sich der Benutzer an folgende Adresse wenden:

 

Gemeindeverwaltung der Stadt Luxemburg

42, Place Guillaume II

L-1648 Luxemburg

oder per E-Mail an folgende Adresse:

 

Ebenso: wie:

 

Datenschutzbeauftragter

42, Place Guillaume II

L-1648 Luxemburg

oder per E-Mail an folgende Adresse:

 

 

Der Benutzer wird auch darüber informiert, dass er das Recht hat, eine Beschwerde bei der Nationalen Datenschutzkommission (15, Boulevard du Jazz L-4370 Belvaux) einzureichen.

 

Artikel 16

Die vorliegende Nutzungsordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft und hebt die vorherige vom 14. Dezember 2015 auf und ersetzt sie.